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   BVerwG, 09.02.1999 - 1 D 1.98   

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https://dejure.org/1999,17778
BVerwG, 09.02.1999 - 1 D 1.98 (https://dejure.org/1999,17778)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.1999 - 1 D 1.98 (https://dejure.org/1999,17778)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 1999 - 1 D 1.98 (https://dejure.org/1999,17778)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme von Belohnungen eines Bahnbeamten des höheren Dienstes in Bezug auf sein Amt - Erstellung einer Liste für den Geldgeber über Grundstücke der Bahn, die nicht betriebsnotwendig waren, und Stellungnahme zu einer möglichen Grundstücksnutzung - Rechtmäßigkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.06.1998 - 1 D 23.97

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahme bei verbotener Geschenkannahme

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1999 - 1 D 1.98
    Dies kann im Interesse einer geordneten, sachlich orientierten Verwaltung nicht hingenommen werden (stRspr, z.B. Urteil vom 24. Juni 1998 - BVerwG 1 D 23.97 - ).

    Hierfür spricht, daß der Begriff "bares Geld" der Abgrenzung zu Sachzuwendungen dient, bei denen sich die Grenzen des Verbotenen und der Sozialadäquanz nicht immer so eindeutig darstellen (Urteil vom 24. Juni 1998, a.a.O.).

    Auch im Fall der Annahme von Bargeld oder der Vornahme der pflichtwidrigen Handlung sind die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und die denkbaren Ausnahmegründe nicht auf typisierte Fallgruppen beschränkt (Urteil vom 24. Juni 1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91

    Schalterbeamter der Post; Verkauf begehrter Sammlermarken gegen besondere

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1999 - 1 D 1.98
    Ein Beamter, der sie um persönlicher Vorteile willen überwindet, läßt ein besonders hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Rücksichtslosigkeit gegenüber den Interessen der Allgemeinheit erkennen, die er zu vertreten hat (stRspr, z.B. Urteil vom 30. September 1992 - BVerwG 1 D 32.91 - BVerwGE 93, 294 ).

    Mildernd fällt ins Gewicht, daß aufgrund mehrerer Umstände von einer Minderung des Unrechtsbewußtseins des Beamten zum Zeitpunkt des Dienstvergehens auszugehen ist (zur Minderung des Unrechtsbewußtseins als Milderungsgrund vgl. Urteil vom 30. September 1992 - a.a.O. - BVerwGE 93, 294 ).

  • BVerwG, 24.11.1993 - 1 D 61.92

    Vorsätzliches Dienstvergehen wegen mehrfacher Annahme von Bargeld durch einen

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1999 - 1 D 1.98
    Für eine mildere Bewertung des Fehlverhaltens des Beamten läßt sich auch anführen, daß er mit dem Abschluß von Projektentwicklungsverträgen und der Ausschreibung dieser Verträge nicht befaßt war (vgl. demgegenüber den Sachverhalt, der dem Urteil vom 24. November 1993 - BVerwG 1 D 61.92 - zugrunde lag).
  • BVerwG, 26.11.1987 - 1 D 23.86

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1999 - 1 D 1.98
    Dieses Merkmal wird auch durch die Entgegennahme von Schecks verwirklicht, die zunehmend als Geldersatz verwendet werden (vgl. auch Urteil vom 26. November 1987 - BVerwG 1 D 23.86 -).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

    Der geltend gemachte Milderungsgrund eines geminderten Unrechtsbewusstseins (vgl. zu diesem Milderungsgrund z.B. Urteile vom 30. September 1992 - BVerwG 1 D 32.91 - BVerwGE 93, 294, 296 [BVerwG 30.09.1992 - 1 D 32/91] und vom 9. Februar 1999 - BVerwG 1 D 1.98 -) kommt dem Beamten nicht zugute.
  • BVerwG, 26.01.2000 - 1 D 20.98

    Unerlaubte Belohnungsannahme (§ 70 BBG) - Disziplinarmaß: Entfernung aus dem

    Dies kann im Interesse einer geordneten, sachlich orientierten Verwaltung - hier der Post - nicht hingenommen werden (stRspr, z.B. Urteil vom 9. Februar 1999 - BVerwG 1 D 1.98 - Urteil vom 24. Juni 1998 - BVerwG 1 D 23.97 - 1 D 23.97] = BVerwG DokBer B 1998, 317 = DÖV 1999, 115 [BVerwG 24.06.1998 - 1 D 23.97]>).

    Ein Beamter, der sie um persönlicher Vorteile Willen überwindet, läßt ein besonders hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Rücksichtslosigkeit gegenüber den Interessen der Allgemeinheit erkennen, die er zu vertreten hat (stRspr, z.B. Urteil vom 22. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 76.95 - ZBR 1997, 48 = DVBl 1997, 368 = BVerwG DokBer B 1997, 89 = NVwZ 1997, 589 = DÖD 1997, 230 [BVerwG 22.10.1996 - 1 D 76.95]>; Urteil vom 9. Februar 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 D 55.98

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Dienstvergehen eines Beamten des höheren

    Die disziplinare Bewertung bei der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in bezug auf das Amt richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. zuletzt Urteil vom 9. Februar 1999 - BVerwG 1 D 1.98 -).
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